In die Debatte um die Drei-Stimmen-Mehrheit von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag kommt neue Bewegung.
Landeswahlleiterin Monika Söller-Winkler hat angeregt, die Stimmen in einem Husumer Wahlbezirk nachzuzählen. Hintergrund: Wenn nach der Landtagswahl für die Linke im Wahlkreis Husum Eiderstedt vier Stimmen mehr ermittelt worden wären, hätte diese Partei das 95. Mandat bekommen und nicht die FDP.
Dann hätte Schwarz-Gelb nur eine Stimme mehr als SPD, Grüne, Linke und SSW
ich bezweifle, dass das gewünschte ergebnis - reduzierung der regierungsmehrheit von 3 auf 1 stimme - eintreten wird.
sollte die linke wirklich ein mandat mehr erhalten, ist es ordnungspolitisch fragwürdig, ob einem abgeordneten im laufe einer legislaturperiode zugunsten eines anderen abgeordneten das mandat weggenommen werden kann/darf.
ich halte ggf. folgendes szenario für wahrscheinlich (mit ausnahme von pkt. 11):
1. die linke erhält durch nachzählung ein sechstes mandat
2. die fdp behält ihre 15 mandate
3. es greift wiederum § 3 Abs. 5 Satz 4 LWahlG
4. der grüne rechtspolitische sprecher thorsten fürter empört sich
jetzt wird es kompliziert:
5. gemäß d'hondt wäre nun nach aktuellem stand - vor der neuauszählung - die cdu an der reihe; die weist aber noch drei ungedeckte mandate auf. es gibt also kein weiteres mandat für die cdu, es reduziert sich aber die anzahl der ungedeckten mandate auf zwei. fazit: die mandatszahl bleibt weiterhin gerade.
6. nun müsste eigentlich wiederum § 3 Abs. 5 Satz 4 LWahlG greifen.
7. gemäß d'hondt wäre nun nach aktuellem stand - vor der neuauszählung - die spd an der reihe...
8. die grüne fraktion empört sich erneut, diesmal kollektiv
jetzt wird es womöglich noch komplizierter.
denn muss nicht, da, wie eingangs erwähnt, keinem abgeordneten so ohne weiteres das mandat geklaut werden darf, das alte mehrheitsverhältnis wieder hergestellt werden ( 3 stimmen mehr für die regierenden)
ergo:
9. es wird solange dividiert, bis entweder die ungedeckten mandate der cdu aufgebraucht sind oder die fdp zuvor ein 16. mandat erhält.
und/oder:
10. alle parteien erhalten gemäß d'hondt weitere mandate, bis sich die alte ordnung wieder aufgeht.
11. die grüne fraktion beschließt einen kollektiven amoklauf sowie für die sommerpause 2010 einen betriebsausflug nach wien und entschwindet für immer im schdahofer narrendreieck. (in wahrheit: peter harry carstensen ruft bei maria fekter durch und bittet um sofortige amtshilfe. konsequenz: schl.-holst. muss im gegenzug der österreichischen grünenspitze asyl gewähren. gut für die alpenrepublik, eine katastrophe für deutschlands norden)
oder:
12. das landesverfassungsgericht stellt die begrenzung der ausgleichsmandate insgesamt in frage und fordert eine entsprechende mandatskorrektur ein.
ergo:
13. für die grüne fraktion ist die mandatspolitische weltordnung vorerst wieder hergestellt.
Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung
peter pilz in s-h?
da wird dann endlich aufgedeckt welcher spdler/grüne oder däne falsch abgestimmt hat (und alle anderen verschwörungen und politverbrechen auch)
da rappelt es dann im karton
Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung
> ich bezweifle, dass das gewünschte ergebnis - reduzierung der
> regierungsmehrheit von 3 auf 1 stimme - eintreten wird.
>
> sollte die linke wirklich ein mandat mehr erhalten, ist es ordnungspolitisch
> fragwürdig, ob einem abgeordneten im laufe einer legislaturperiode
> zugunsten eines anderen abgeordneten das mandat weggenommen werden
> kann/darf.
>
> ich halte ggf. folgendes szenario für wahrscheinlich (mit ausnahme von pkt.
> 11):
> 1. die linke erhält durch nachzählung ein sechstes mandat
> 2. die fdp behält ihre 15 mandate
@gruener:
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage darf ein zu Unrecht erteiltes Mandat (hier: ergebnisrelevanter Wahlfehler) nicht wieder entzogen werden?
Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung
gegenfrage: aufgrund welcher rechtlichen grundlage kann ein mandat, das aufgrund eines endgültigen amtlichen endergebnisses erteilt worden ist, wieder entzogen werden?
ist ein solcher fall in der geschichte der brd schon einmal vorgekommen?
nicht, dass ich das verfahren unbedingt gutheißen würde, nur scheint es einmal mehr so zu sein, dass man im juristischen mitunter den so genannten gesunden menschenverstand ausschalten muss.
ich befürchte, dass die opposition, allen voran die grünen, an dieser stelle etwas voreilig agiert.
realistischer erscheint es mir daher, dass die abgeordnetenzahl ggf. aufgestockt wird.
wenn also das mandat wirklich nicht entzogen werden kann/darf, gibt es mehrere mögliche szenarien:
1. nur die linke erhält ein mandat mehr = 96 abgeordnete, 2-stimmen-mehrheit für cdu/fdp
und/oder:
2. gemäß § 3 Abs. 5 Satz 4 LWahlG wird erneut um ein weiteres mandat aufgestockt (dieses geht wg. der drei noch ungedeckten cdu-mandate vermutlich an die spd) = 97 abgeordnete, 1-stimmen-mehrheit für cdu/fdp
es sei denn:
3. das 15. fdp-mandat wird aus der verteilung nach d'hondt völlig ausgeklammt. dann erhielte die fdp über das gemäß § 3 Abs. 5 Satz 4 LWahlG erneut zu vergebene mandat einen 16. abgeordneten = 97 abgeordnete, 3-stimmen-mehrheit für cdu/fdp
das ganze noch einmal gemäß d'hondt und weitergerechnet:
ist-zustand:
92. mandat - teilungszahl 15.905 - fdp - bereits vergeben
93. mandat - teilungszahl 15.873 - linke - noch nicht vergeben
sollte die linke durch die nachzählung eine höhere teilungszahl erhalten und das fdp-mandat erhalten bleiben, ergäbe sich folgende situation (alle zahlen gemäß ergebnis vor der nachzählung und unter berücksichtigung, dass die cdu bislang noch drei ungedeckte (direkt-)mandate hat):
93. mandat - teilungszahl 15.*** - linke - noch nicht vergeben
94. mandat - teilungszahl 15.903 - fdp - eigentlich schon vergeben (92. mandat), aber irgendwie dann möglicherweise doch nicht
95. mandat - teilungszahl 15.737 - cdu - ungedecktes mandat, wird ggf. übersprungen
96. mandat - teilungszahl 15.624 - spd
97. mandat - teilungszahl 15.274 - grüne
98. mandat - teilungszahl 15.260 - cdu - ungedecktes mandat
99. mandat - teilungszahl 15.045 - spd
100. mandat - teilungszahl 14.911 - fdp
101. mandat - teilungszahl 14.812 - cdu - ungedecktes mandat
102. mandat - teilungszahl 14.507 - spd
und jetzt hängt alles davon ab, wie das durch die nachzählung eigentlich entfallene fdp-mandat gewertet wird, wenn das landesverfassungsgericht die jetzige ausgleichregelung kippt.
belässt man das derzeitige 92. mandat in der d'hondt-zählung, ergäbe sich folgende sitzverteilung bei 101. abgeordneten:
cdu-fdp: 50
opposition: 51
fällt das 92. mandat aber aus der d'hondt-zählung raus, hat der landtag 102 abgeordnete, bei folgender verteilung:
cdu-fdp: 51
opposition: 51
eigentlich müsste jetzt ein weiteres mal § 3 Abs. 5 Satz 4 LWahlG greifen, der eine ungrade sitzanzahl vorschreibt - und man sehe und staune:
103. mandat - teilungszahl 14.388 - cdu - reguläres mandat, wird NICHT übersprungen
> gegenfrage: aufgrund welcher rechtlichen grundlage kann ein mandat, das
> aufgrund eines endgültigen amtlichen endergebnisses erteilt worden ist,
> wieder entzogen werden?
>
Mit Recht kann ein zu Unrecht erteiltes Mandat entzogen werden.
Hier wird aber sicher eine Entschädigung fällig.
> ist ein solcher fall in der geschichte der brd schon einmal vorgekommen?
>
Ist mir nicht bekannt, bin aber weder Jurist noch Archivar im Justizministerium.
> nicht, dass ich das verfahren unbedingt gutheißen würde, nur scheint es
> einmal mehr so zu sein, dass man im juristischen mitunter den so genannten
> gesunden menschenverstand ausschalten muss.
>
Stimme ich voll zu!
Der Rest ist allerdings etwas unübersichtlich. Offensichtlich operierst Du mit den Zahlen des vorläufigen amtlichen Endergebnisses.
Hier die Korrekturen:
CDU 505.612 (+ 2020)
SPD 407.643 (+ 1428)
FDP 239.338 (+ 770)
Grüne 199.367 (+ 804)
Linke 95.732 (+ 494)
SSW 69.703 (+ 265)
Die Sonstigen sind hier irrelevant.
Damit ergibt sich auch die Vier-Stimmen-Problematik für den 92. Sitz (die Sitze 93, 94 und 95 wurden für die ungedeckten Direktmandate der CDU vergeben).
FDP 239338 : 15 = 15.955,87
Linke (95732 + 4) : 6 = 15.956,0
Als Höchstzahlen ab dem 92. Sitz ergeben sich derzeit:
92. 15.956 FDP
93. 15.955 Linke
94. 15.800 CDU (93. Sitz)
95. 15.679 SPD
96. 15.336 Grüne
97. 15.322 CDU (94. Sitz)
98. 15.098 SPD
99. 14.959 FDP
100. 14.871 CDU (95. Sitz)
101. 14.057 SPD
Damit wäre der volle Ausgleich hergestellt.
Sollte eine evtl. angeordnete Auszählung von Husum 003 mindestens 4 Mehrstimmen für die Linke ergeben, wird sicherlich eine komplette Neuauszählung nötig.
Mir stellt sich nun folgende Frage:
Haben wir bis dahin ein Urteil des Landesverfassungsgerichts, und sind diese schönen Zahlenspiele damit obsolet?
Oder vielleicht sogar ein neues Wahlgesetz?
> Der Innen- und Rechtsausschuss wird am Mittwoch mit großer Wahrscheinlichkeit beschließen, dass die Stimmen im Wahlbezirk Husum 3 nachgezählt werden müssen.
> Dann könnte der Landtag eventuell noch in der Januarsitzung eine neue Mandatsverteilung feststellen.
Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung
> immer im schdahofer narrendreieck. (in wahrheit: peter harry carstensen ruft
> bei maria fekter durch und bittet um sofortige amtshilfe. konsequenz:
> schl.-holst. muss im gegenzug der österreichischen grünenspitze asyl
> gewähren. gut für die alpenrepublik, eine katastrophe für deutschlands
> norden)
Anfrage an den Chef der SH- CDU, sowie dessen Koalitionspartner, welcher freundlicherweise für einen Türkeibeitritt wirbt, glaubt man den Aussagen von Außenminister Westerwelle:
Wäre es vielleicht möglich, dass Sie, werter Herr PHC, unsere geehrte Frau F. vielleicht im Norden Deutschland Exil geben könnten, ich mein, Herrn Pilz könnten wir Ihnen schon vorbeischicken, um allfällige Missstände aufzudecken.
Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung
> gegenfrage: aufgrund welcher rechtlichen grundlage kann ein mandat, das
> aufgrund eines endgültigen amtlichen endergebnisses erteilt worden ist,
> wieder entzogen werden?
Das vom Landeswahlausschuss festgestellte amtliche Endergebnis ist ja nicht endgültig, dies kann nur das Landesverfassungsgericht feststellen (§ 47 Abs. 3 LWahlG Schleswig-Holstein).
> ist ein solcher fall in der geschichte der brd schon einmal vorgekommen?
Ja, das gab es nach der Bürgerschaftswahl 2007 in Bremen und auf dem heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach der Landtagswahl 1955 im Saarland (damals war das Saarland noch autonom). Auch Nachrückern in Mandate wurden dieses nachträglich aberkannt, etwa nach der Bundestagswahl 1949 und der Landtagswahl 1999 in Brandenburg.
> nicht, dass ich das verfahren unbedingt gutheißen würde, nur scheint es
> einmal mehr so zu sein, dass man im juristischen mitunter den so genannten
> gesunden menschenverstand ausschalten muss.
Ich würde das andersrum sehen: Es wäre doch absurd, wenn ein unter Zeitdruck stehendes Gremium, das nicht alle Möglichkeiten und Kompetenzen für eine umfassende Wahlprüfung besitzt, irrtümlich oder absichtlich einem Nichtgewählten ein Mandat zuweisen und einem in Wirklichkeit Gewählten das Mandat verweigern könnte.
Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung
zu deinem letzten punkt:
es steht für mich außer frage, dass einer zurecht gewählten person das mandat nicht verweigert werden kann, nur weil dieses zuvor aufgrund von zeitdruck, fehlerhafter daten oder warum auch immer einer anderen person zugesprochen worden ist.
die entscheidene frage ist jedoch: kann ein einmal zugeteiltes mandat, dessen rechtmäßigkeit durch ein endgültiges amtliches endergebnis bestätigt worden ist, nachträglich wieder entzogen werden?
ich kann mich an das aktuellste deiner aufgeführten beispiele erinnern. wenn mich meine erinnerung nicht trügt, wurde das mandat im rahmen der feststellung des endgültigen amtlichen endergebnisses wieder entzogen, welches das vorläufige amtliche endergebnis korrigierte.
m.e. besitzt das endgültige im gegensatz zum vorläufigen einen (gewissen) rechtsstatus, der vermutlich auch einklagbar ist.
will sagen: wir haben es hier mit einem ernsthaften juristischen problem zu tun. auf grundlage des endgültigen amtlichen endergebnisses wurden fraktionsgelder verteilt, arbeitsverträge bis zum ende der legislaturperiode geschlossen, jobs gekündigt usw usf.
wer käme für den schaden auf? und: mandate werden nicht unter vorbehalt verteilt, sondern für eine ganze legislaturperiode.