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Fragestellung des Marktes 
«Welche (zwei) Kandidaten wird die SP für die Bundesratsersatzwahl nominieren?» 
 
Aktien  
 
Beim Marktstart können die folgenden Personenaktien gehandelt werden (alphabetisch):
SP-Mitglieder/Funktionsträger, die offiziell ihre Bereitschaft zu einer Kandidatur erklärt haben oder von einem SP-Gremium vornominiert worden sind.
Marktstart  
21. August 2010 
 
Marktende  
14. September 2009 - frühmorgens 
 
Hinweis 
Der Markt wird am 14.09.10 wieder eröffnet, wenn die Nominierung in der SP-Bundeshausfraktion erfolglos verlaufen sollte. 
 
Tradingspanne 
0,01 - 100 Ex  
(Ausnahme: siehe Marktbedingungen) 
 
Marktwert  
200 Ex  
 
 
Marktbedingungen und Besonderheiten  
Jeder registrierte Teilnehmer erhält für diesen Markt beim Start 200’000 EX Cash, davon 50'000 in Aktien. 
 
Bei dem Markt handelt es sich um einen so genannten «The Winner takes it all»-Markt.  
Die gewinnenden Aktien, also jene der von der SP-Bundeshausfraktion am 14.09.2010 nominierten Kandidaten werden mit  100 EX ausgeschüttet, alle weiteren Aktien ausnahmslos mit 0 EX.
Der Schweizerische Bundesrat 
http://www.admin.ch/br/org/ 
Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus sieben Mitgliedern,  die als «Kollegialbehörde» den Bundesrat bildet. Die  Regierungsmitglieder wurden am 12. Dezember 2007 zu Beginn der neuen  Legislaturperiode von der Vereinigten Bundesversammlung einzeln  in geheimer Wahl bestimmt. Die Bundesversammlung setzt sich aus den am  21. Oktober 2007 gewählten 200 Abgeordneten des Nationalrates und den 46  Mitgliedern des Ständerates zusammen. Das neu gewählte oder bestätigte  Regierungsmitglied erklärt direkt nach Verkündigung des Resultats  «Annahme der Wahl» oder lehnt die «Annahme der Wahl» ab.  
 
 
Auszahlungsregel  
Mit jeder Personenaktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem  Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe  von 100 EX, sofern die reale Person von der SP-Bundeshausfraktion nominiert worden ist und die Nominierung angenommen hat.
Sollte die SP-Bundeshausfraktion nur eine Person für die Bundesratsersatzwahl nominieren, wird die Aktie "Nur eine Nominierung" entsprechend mit 100 Ex ausgeschüttet.
 
Hinzufügen von Aktien («Splitting») 
Das Hinzufügen einer Aktie erfolgt durch die Teilung («Splitting»)  der Aktie «Andere Personen». Dies erfolgt immer dann, wenn ein Kandidat  von einer Partei offiziell für die Wahl zum Bundesrat nominiert wird. 
 
Hinweis 
Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus markttechnischen  Gründen nicht jede nominierte Person mit einer Personenaktie zu  versehen. 
 
 
Herausnahme von Aktien 
Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 EX  ausgeschüttet, wenn ein Kandidat seinen Verzicht auf die Kandidatur  erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden  muss.  
 
 
Definition der Aktie «Andere Personen» 
Die Aktie «Andere» umfasst alle Personen, die für den Bundesrat kandidieren, aber noch nicht offiziell nominiert worden sind. 
Nach der Wahl enthält diese Aktie alle Personen, die in den  Bundesrat gewählt worden sind, aber nicht mit einer eigenen  Personenaktie im Markt aufgeführt sind, und wird entsprechend  ausgeschüttet.  
 
 
Verfahren beim Splitting der Aktie «Andere» 
Beim Splitting der Aktie «Andere» wird der Handel jeweils für kurze  Zeit ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue  Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie  «Andere» vorgenommen. 
Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum  Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere» hält, bekommt  zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten  Personenaktie. 
 
Beispiel 
Trader A hält zum Zeitpunkt des Splittings 1500 Stück Aktie «Andere». Die neue Personenaktie «Z» wird in den Markt gebracht. 
Nach dem Splitting besitzt Trader A 1500 Aktien «Andere» und 1500 «Z» in seinem Portfolio. 
 
Hinweis 
Beim Splitting der Aktie «Andere» werden folgende Orderaufträge gelöscht: 
Kauf- und Verkauforder, deren Laufzeit auf «Order canceln» gesetzt ist 
 
 
Links 
Wahlen in den Bundesrat / Vereinigte Bundesversammlung  
(Parlamentsgesetz) 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/171_10/a132.html 
Das offizielle Bundesratsfoto 2007: 
http://www.admin.ch/br/dienstleistungen/00094/