BverfG watscht Ampel ab - stuft Klima-Sondervermögen als verfassungswidrig ein

posts 11 - 20 by 25
  • RE: Zum Thema zurück - immer

    SeppH (!), 15.11.2023 17:42, Reply to #10
    #11
    Ich verstehe das NOCH weniger - NOCH weniger verstehe ich diese Bemerkung. SeppH liest deine eigenen Beiträge nicht mehr. Er hat mit Zahlen gespielt.

    Junge, wie groß ist eigentlich dein Stogg im Hindann, Mann, Mann, Frau,...

    [Klar ist nach dem Urteil heute, daß eine Watsche für das Aussetzen der Schuldenbremse beim nächsten Mal noch knallender und schmerzlicher käme]

    Da sind wir allerdings wieder beim Thema von vor einigen Tagen. Darf die Judikative die Gültigkeit der Schuldenbremse einfach so anordnen? Hat die Legislative das Recht (mit 2/3-Mehrheit, etc.), die Schuldenbremse explizit auszusetzen?

  • RE: Zum Thema zurück

    Eckhart, 16.11.2023 10:21, Reply to #9
    #12

    Ich verstehe nicht so ganz, warum jetzt hier mit Zahlen jongliert wird, aber nun gut. Zum Thema zurück: Interessant ist, dass die Linken das Urteil nicht etwa dahingehend auslegen wollen, dass man jetzt sparen müsse. Stattdessen wird davon gesprochen, die Schuldenbremse aufzuheben. Die Zeit nennt sie sogar ein "Standortrisiko".

    https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-11/nachtragshaushalt-ampelkoalition-bundesve rfassungsgericht-schuldenbremse

    Das Standortrisiko ist offensichtlich.
    Andere Staaten, z.B. die (turbokapitalistische) USA schieben mit dem "Inflation Reduction Act" und gewaltigen Schuldenfinanzierten Investitionsprogrammen ihre Wirtschaft nach Krisen an. Deutschland hat sich mit der Schuldenbremse diese Optionen zumindest massiv beschnitten. Seither laviert jede Regierung mit "Sondervermögen" herum, um besondere Aufgaben wie die Aufrüstung der Bundeswehr zu finanzieren, weil solche Investitionen aus dem regulären Haushalt nicht zu finanzieren sind.
    Auch gibt es in Deutschland zu wenig Geld um die marode Schieneninfrastruktur wieder auf europäisches NIveau zu heben. Und immer mehr Autobahnbrücken müssen Nutzlastbeschränkt werden und ähnliches. Auch der Bildungssektor ist unterfinanziert, von Schulen bis zu Hochschulen.Gleichzeitig häuft sich immer mehr Vermögen bei den oberen 10% und noch krasser beim oberen % an.
    Ich sehe das Problem bei der Schuldenbremse darin, das nicht zwischen Schulden für Investitionen und Schulden für soziale Wohltaten unterschieden wird.
    Wenn der Staat bilanzieren würde, dann wäre es offensichtlich. Schulden zurückzufahren bei Vermögensverfall ist kaputtschrumpfen. Sowas machen üblicherweise nicht mal Insolvenzverwalter, wenn sie Unternehmen sanieren wollen. Und Deutschland muss sich zukunftsfest aufstellen.

  • RE: Zum Thema zurück - immer

    Eckhart, 16.11.2023 10:26, Reply to #11
    #13
    Ich verstehe das NOCH weniger - NOCH weniger verstehe ich diese Bemerkung. SeppH liest deine eigenen Beiträge nicht mehr. Er hat mit Zahlen gespielt.

    Junge, wie groß ist eigentlich dein Stogg im Hindann, Mann, Mann, Frau,...

    [Klar ist nach dem Urteil heute, daß eine Watsche für das Aussetzen der Schuldenbremse beim nächsten Mal noch knallender und schmerzlicher käme]

    Da sind wir allerdings wieder beim Thema von vor einigen Tagen. Darf die Judikative die Gültigkeit der Schuldenbremse einfach so anordnen? Hat die Legislative das Recht (mit 2/3-Mehrheit, etc.), die Schuldenbremse explizit auszusetzen?

    Die Schuldenbremse ist mit 2/3teln ins Grundgesetz reingeschrieben worden. Deshalb muss sich die Regierung dran halten. Und das Gericht urteilt entsprechend.
    Und die Schuldenbremse liesse sich bei einem großen überparteilichen Konsens auch wieder streichen, mit entsprechender Mehrheit. Ist ja kein Artikel mit Ewigkeitsgarantie.

  • Dr. Troll - BferfG - Schuldenbremse

    ronnieos, 16.11.2023 11:31, Reply to #11
    #14

      I. Akademische Karriere SeppH

      • Ich vermute stark, einen Kurs in Höflichkeit hat er nicht belegt
      • Was als gesichert gelten kann: Den Dr. Troll hat er mit summa cum laude verliehen bekommen

      II. BverfG. Von mehreren Foristen, ua sorros, wurde gedultig erklärt

      • Das BverfG ist kein “Ordnungsamt”.
      • Das BverfG legt in Streitfällen das GG aus und hält sich sehr streng an diese Aufgabe.
      • Am Beispiel “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)” [von SeppH als “Zwang” ins Spiel gebracht], wurde das klar dargelegt.

      III. Leider wird dann wieder und wieder mit denselben verdrehten Argumenten, Falsches wieder aufgefrischt.  [Bei den Künsten in Verdrehung würde mann SeppH zu Eiskunstlauf raten: 3 und 4 fache  Salchow, Lutz und Rittberger hätte er locker drauf]. Da zeigt sich der Meister des Trollens, man wiederholt so lange dieselben Behauptungen (oft als “Fragen” getarnt) bis die geduldigen Foristen entnervt aufgeben.

      IV. BfervG zur Schuldenbremse

      • Die Schuldenbremse ist keine “Anordnung” des BverfG
      • GG 109 (3) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen .... [näheres lese “ER” dorten]
      • Intention “Die Schuldenbremse soll dafür sorgen, dass Bund und Länder bei normaler Wirtschaftslage keine neuen Schulden machen, um zukünftige Generationen vor zu vielen Schulden zu schützen
      • Diesen Passus gibt es seit 2009.
      • Man kann das GG ändern (außer Artikel 1-20) –wurde schon erwähnt.
      • Zum Verfahren auch das wurde schon erklärt:  Eine 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat kann Artikel des GG ändern [soviel zu dem Vorwurf, das BverfG habe eine quasi “unendlichlich” starke Position – NÖÖÖÖ]

      V. Nun die gute Nachricht für SeppH – ich ziehe mich hiermit aus der kostenlosen Beratertätigkeit für ihn zurück ....


      ( IV) . hat nun auch schon Eckhart erklärt- und ich unterstelle - mit mehreren Indizien wie Akademiker, Kenntnis der Internetsuchfunktion, Mitlesen auf seine "früheren Fragen"  - das "weiß" SeppH auch sehr genau. Aber er trollt eben gerne für sein Leben

    1. Kaputt sparen - ist so polemisch wie falsch - Schuldenbremse ist KEINE Investitionsbremse!

      ronnieos, 16.11.2023 12:08, Reply to #12
      #15

      Wenn der Staat bilanzieren würde, dann wäre es offensichtlich. Schulden zurückzufahren bei Vermögensverfall ist kaputtschrumpfen. Sowas machen üblicherweise nicht mal Insolvenzverwalter, wenn sie Unternehmen sanieren wollen. Und Deutschland muss sich zukunftsfest aufstellen.

      "Schrumpfen" ist doch offensichtlich genau das Gegenteil der bundesdeutschen Wirklichkeit.

      Von 2015 (Bundeshaushalt knapp 300Mrd) bis 2022, 480 Mrd, [Coronajahr mit Peak lassen wir weg] ist der reguläre Bundeshaushalt um 60% gestiegen!

      Und da ist unser "Sondervermögen" gar nicht mitgerechnet. [Das BverfG hat ja diese "Sondervermögen" nicht prinzipiell in Frage gestellt, aber an "Notsituationen" gekopplt.  Einfach als Vorratspeicher an den Haushalt koppeln und irgendwann nutzen, wenn keine Not herrscht, dem hat das BverfG widersprochen]

      Mal kurz die Zahlen: die AUSGABEN 2023 bis September 336 Mrd - Einnahmen 279Mrd

      • Ergo eine gewaltige Schieflage
      • Die gesamten Ausgaben bis September waren so hoch wie 12 Monate des jahres 2018.

      Die Regierung ist mehreren Dingen verpflichtet: Auch den Wohlstand "der Kinder" zu sichern - und der ist mit den "Tricksen" der "Sondervermögen" eben gefährdet!

      Hat mal jemand die Seite des Bundesfinanzministeriums im web aufgeschlagen- da steht oben dick und fett: Schulden Bremsen, Chancen schaffen. Unser Bundeshaushalt.

      Und dann wird da der Finanzminister himself zitiert

      Die Schuldenbremse ist keine Investitionsbremse, sie zwingt aber zur Prioritätensetzung, so Minister Lindner bei seiner Rede im Bundestag. Unsere Herausforderung ist nicht mangelndes Kapital, sondern das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren, um aus dem Geld etwas zu machen.

      Der Finanzplan sieht vor

      • 2024 - 446Mrd€
      • 2025 - 452Mrd€
      • 2026 - 460Mrd€
      • 2027-  467Mrd€  ----- jeweils moderate Wachstumsraten, und über dem erwarteten Wachstum des BIP

      Die Herasuforderung ist nun "nur", die geplante Ausgabenflut, mit dem regulären Finanzhaushalt zu stemmen - ohne den heimlich Geldsack im Keller.

      Um nochmals den Vergleich herzustellen mit dem letzten Jahr vor Corona - da kam die Merkelregierung mit 356Mrd aus. 90-100Mrd weniger. [Die Inflation ist ein neues Problem, das die Haushalte wachsen läßt - und die Stabilität bedroht - aber selbst "inflationsbereinigt" sind das satte Steigerungen].

        Zum Mitlesen. Das BMF rechnet vor

        Die Investitionsausgaben bleiben weiter auf sehr hohem Niveau. Gegenüber dem Vorkrisenniveau (Ist 2019: 38,1 <abbr title="Milliarden">Mrd.</abbr> €) werden sie erheblich gesteigert. Für 2024 sind insgesamt rund 54,2 <abbr title="Milliarden">Mrd.</abbr> € vorgesehen. In den Jahren von 2024 bis 2027 stehen rund 23,2 <abbr title="Milliarden">Mrd.</abbr> € mehr zur Verfügung als bislang eingeplant. Notwendige Zukunftsinvestitionen insbesondere in Digitalisierung, Mobilität, Bildung und Forschung werden ermöglicht. Hierzu zählen künftig auch die Investitionen für die digitale Infrastruktur, die bisher im Sondervermögen „Digitalfonds“ veranschlagt waren. Diese Investitionen bilden das Fundament, um den sich abzeichnenden strukturellen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft begegnen zu können.

        Eine ganz andere Frage:  Der größte "Gegner" von Investitione ist die Quote der Sozialausgaben. Sie lag in "der alten BRD" unter 25% - sprang nach der Wiedervereinigung kletterte unaufhaltsam auf 30%  und liegt in den 2020ern zw. 30,5 und 33%. Für die Steigerung gibt es Gründe - gute Gründe mögen viele sagen. Aber auch sie kann man nicht unaufhaltsam klettern lassen.

        Nochmal: Es geht nicht um die Steigerung der Sozialhaushalte - es geht um die sprunghafte Steigerung der Quote!

      • RE: Kaputtsparen sparen - ist so polemisch wie falsch - Schuldenbremse ist KEINE Investitionsbremse!

        Eckhart, 16.11.2023 12:25, Reply to #15
        #16

        Wenn der Staat bilanzieren würde, dann wäre es offensichtlich. Schulden zurückzufahren bei Vermögensverfall ist kaputtschrumpfen. Sowas machen üblicherweise nicht mal Insolvenzverwalter, wenn sie Unternehmen sanieren wollen. Und Deutschland muss sich zukunftsfest aufstellen.

        "Schrumpfen" ist doch offensichtlich genau das Gegernteil der bundesdeutschen Wirklichkeit.

        Von 2015 (Bundeshaushalt knapp 300Mrd) bis 2022, 480 Mrd, [Coronajahr mit Peak lassen wir weg] ist der reguläre Bundeshaushalt um 480Mrd gestiegen!

        Und da ist unser "Sondervermögen" gar nicht mitgerechnet. [Das BverfG hat ja diese "Sondervermögen" nicht prinzipiell in Frage gestellt, aber an "Notsituationen" gekopplt.  Einfach als Vorratspeicher an den Haushalt koppeln und irgendwann nutzen, wenn keine Not herrscht, dem hat das BverfG widersprochen]

        Mal kurz die Zahlen: die AUSGABEN 2023 bis September 336 Mrd - Einnahmen 279Mrd

        • Ergo eine gewaltige Schieflage
        • Die gesamten Ausgaben bis September waren so hoch wie 12 Monate des jahres 2018.

        Die Regierung ist mehreren Dingen verpflichtet: Auch den Wohlstand "der Kinder" zu sichern - und dazu ist die mit den "Tricksen" der "Sondervermögen" eben gefährdet!

        Hat mal jemand die Seite des Bundesfinanzministeriums im web aufgeschlagen- as steht oben dick und fett: Schulden Bremsen, Chancen schaffen. Unser Bundeshaushalt.

        Und dann wird da der Finanzminister himself zitiert

        Die Schuldenbremse ist keine Investitionsbremse, sie zwingt aber zur Prioritätensetzung, so Minister Lindner bei seiner Rede im Bundestag. Unsere Herausforderung ist nicht mangelndes Kapital, sondern das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren, um aus dem Geld etwas zu machen.

        Der Finanzplan sieht vor

        • 2024 - 446Mrd€
        • 2025 - 452Mrd€
        • 2026 - 460Mrd€
        • 2027- 467MrdE  ----- jeweils moderate Wachstumsraten, und über dem erwarteten Wachstum des BIP

        Zum Mitlesen. Das BMF rechnet vor

        Die Investitionsausgaben bleiben weiter auf sehr hohem Niveau. Gegenüber dem Vorkrisenniveau (Ist 2019: 38,1 <abbr title="Milliarden">Mrd.</abbr> €) werden sie erheblich gesteigert. Für 2024 sind insgesamt rund 54,2 <abbr title="Milliarden">Mrd.</abbr> € vorgesehen. In den Jahren von 2024 bis 2027 stehen rund 23,2 <abbr title="Milliarden">Mrd.</abbr> € mehr zur Verfügung als bislang eingeplant. Notwendige Zukunftsinvestitionen insbesondere in Digitalisierung, Mobilität, Bildung und Forschung werden ermöglicht. Hierzu zählen künftig auch die Investitionen für die digitale Infrastruktur, die bisher im Sondervermögen „Digitalfonds“ veranschlagt waren. Diese Investitionen bilden das Fundament, um den sich abzeichnenden strukturellen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft begegnen zu können.

        Eine ganz andere Frage:  Der größte "Gegner" von Investitione ist die Quote des Sozialausgaben. Sie lag in "der alten BRD" unter 25% - sprang nach der Wiedervereinigung kletterte unaufhaltsam auf 30%  und liegt in den 2020ern zw. 30,5 und 33%. Für die Steigerung gibt es Gründe - gute Gründe mögen viele sagen.

        Nochmal: Es geht nicht um die Steigerung der Sozialhaushalte - es geht um die sprunghafte Steigerung der Quote!

        Kann man so und so sehen.
        Dein Artikel ist vor dem BVerG urteil.
        Die notwendigen Investitionen in Klimawandelanpassungen und CO2-Reduktion sind da nicht drin, da im gerade gekippten Sondervermögen verbucht. CO2-intensiven Produktionsbetrieben muss bei der Umstellung geholfen werden, sonst gehen sie kaputt, oder wandern eben z.B. in die USA ab, wo es für CO2-reduzierte Produktion massive staatliche Investitionsanreize gibt.
        Und fakt ist halt auch: Die Zeiten starken Infrastrukturaufbaues in Deutschland nach dem Krieg bis in die 80er, Autobahnen, Brücken, Schulen, Abwasser, Telefon-, Gas- und Stromnetz, Hallenbäder usw. usf. wurde alle mit einem Spitzensteuersatz jenseits der 50% sowie Vermögenssteuer finanziert. Beides weg und mittlerweile reicht es halt nicht mehr zu Erhalt und Sanierung, geschweige denn für massive Zukunftsinvestitionen.

      • BferfG, nein, BVerfG, hab doch einmal Geduld beim Denken und Schreiben

        SeppH (!), 16.11.2023 13:30, Reply to #14
        #17
        Eine 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat kann Artikel des GG ändern [soviel zu dem Vorwurf, das BverfG habe eine quasi “unendlichlich” starke Position – NÖÖÖÖ]

          Genau darauf wollte ich hinaus. Schau, dein Problem ist, dass du viel schreibst und nicht zum Punkt kommst bzw. die wichtigen Punkte sogar vergisst. Ich habe eine prägnante Replik gegeben auf deine These, dass das BVerfG reingrätschen würde, wenn man versuchen würde, die Schuldenbremse auszusetzen bzw. abzuschaffen. Bei hinreichend großer Mehrheit der Legislative wäre das nämlich nicht mehr der Fall. Um nicht mehr und nicht weniger geht es.

        • Linksliberales Denken: Wir verteilen Geld von fleißigen Deutschen

          SeppH (!), 16.11.2023 14:09, Reply to #15
          #18
          Für die Steigerung gibt es Gründe - gute Gründe mögen viele sagen. Aber auch sie kann man nicht unaufhaltsam klettern lassen.

          Auch hier wieder ein Beispiel für die Denke des linksliberalen ronnieos. Er spricht von Steigerungen der Sozialquote und impliziert, dass es dafür gute Gründe geben ("viele" ist hier in erster Linie er). Man sollte hier schon ehrlich sein und sagen, dass hier nicht etwa um moderate Erhöhungen des Kindergeldes für Deutsche geht, was durchaus sinnvoll wäre. Es geht einerseits um Flüchtlinge, die Anrecht auf deutsches Geld haben, andererseits um Bürgergeld für Menschen, die nicht arbeiten. Schön dargestellt beispielsweise hier:

          https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/sozialkosten-buergergeld/

          37,1 Milliarden Euro haben Städte und Gemeinden im ersten Halbjahr für Sozialleistungen ausgegeben. Das sind 3,9 Milliarden Euro oder 11,8 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2022. Diese Zahlen hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Den wichtigsten Grund für den Anstieg sieht das Amt in der Erhöhung des Bürgergeldes für nicht arbeitende Menschen. FDP, SPD und Grüne haben deren Bezüge zum Jahreswechsel um zwölf Prozent erhöht.

          Der Umgang mit ukrainischen Flüchtlingen schlägt sich in dieser Bilanz nieder. Seit Juni 2022 behandelt Deutschland sie nicht mehr als Anwerber auf Asyl, sondern verteilt an sie Bezüge aus dem Sozialgesetzbuch II. Seit dem Jahreswechsel heißen diese Bezüge „Bürgergeld“. Kritiker dieser Regelung bemängeln, dass Einwanderern aus der Ukraine so der Reiz zur Arbeit genommen werde.

        • RE: Linksliberales Denken: Wir verteilen Geld von fleißigen Deutschen

          Mirascael, 16.11.2023 14:48, Reply to #18
          #19

          Geld ist genug da.

          Allerdings verprassen insbesondere Sozis und Grüne die Einnahmen, als gäbe es kein Morgen mehr und versuchen gleichzeitig noch, die deutsche Wirtschaft zu vernichten (ob bewusst oder weil sie volkswirtschaftliche Analphabeten sind, spielt keine Rolle).

          Das - und nichts Anderes - ist das Problem.

        • RE: Linksliberales Denken: Wir verteilen Geld von fleißigen Deutschen

          Eckhart, 16.11.2023 17:54, Reply to #19
          #20

          Geld ist genug da.

          Allerdings verprassen insbesondere Sozis und Grüne die Einnahmen, als gäbe es kein Morgen mehr und versuchen gleichzeitig noch, die deutsche Wirtschaft zu vernichten (ob bewusst oder weil sie volkswirtschaftliche Analphabeten sind, spielt keine Rolle).

          Das - und nichts Anderes - ist das Problem.

          Haben nicht die Wähler der Grünen die höchste Steuerquote? Sie geben also jetzt am meisten und sind nicht die "Verprasser".

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