DEMOKRATIE IN GEFAHR: Rot und Grün wollen Opposition mittels verfassungswidrigem Wahlrecht ausschalten

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  • DEMOKRATIE IN GEFAHR: Rot und Grün wollen Opposition mittels verfassungswidrigem Wahlrecht ausschalten

    Kritischer Analyst (!), 16.03.2023 12:41
    #1

    Vielen ist es schon lange klar und heute zeigt sich mehr als deutlich die antidemokratische Fratze der Grünen unter kräftiger Mithilfe der Sozialdemokraten. Die Opposition (konkret CSU und Linke) sollen mittels eines offensichtlich verfassungswidrigem Wahlrecht aus dem Bundestag geschmissen werden. So sieht es zumindest ein Entwurf vor der heute im Bundestag beschlossen werden soll. So wollen sich Rot und Grün die Mehrheit im Parlament sichern, die sie in Wählerstimmen nie erhalten würdne. Die FDP ist offenbar zu dumm das zu begreifen (sie hätte sich lieber um die Abschaffung der 5% Hürde gekümmert, so wird sie im nächsten Bundestag nicht vertreten sein).

    Es ist ein entsetzlich antimdeokratischer Vorgang, der in seiner Widerlichkeit seines Gleichen sucht. Die Klauseln sind nämlich direkt gegen zwei Parteien gerichtet. Mit Abschaffung der Grundmandatsklausel möchte man die Linke aus dem Bundestag schmeißen, die bei der letzten Wahl ja 3 Direktmandate geschafft hat aber unter 5% war. Nur zur Klarstellung: Ich bin ein entschiedener Gegner der Linkspartei, aber man muss sie auf demokratischem Weg besiegen und und nicht auf diese miese Art. Wobei man über die Grundmandatsklausel noch streiten könnte, moralisch verwerflich ist es auf jeden Fall.

    Richtig mies wird es aber jetzt. Direkt per Erststimme gewählten Abgeordnete wird das Mandat verweigert, wenn die Partei unter 5% bleibt. D.h. die gesamte CSU wird kein Mandat erhalten, auch wenn sie theoretisch 40 Direktmandate gewinnen würde (wäre bei der letzten Wahl dann ja schon fast der Fall gewesen als sie nur noch auf 5,2% kam). D.h. obwohl Kandidaten beispielsweise auch mehr als 50% der Stimmen erhalten, erhalten sie das Mandat nicht. Etwas undemokratischeres kann es ja wohl nicht gegeben. Ich bin echt baff, dass heutzutage die Demokratie von Rot und Grün noch so in Frage gestellt wird und ein solcher Entwurf tatsächlich beschlossen wird. Klar ist, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Irrsinn aufheben wird. Insbesondere, da das Szenario ja noch weiter geht. Treten die Kandidaten nämlich als Unabhängige an würden sie das Mandat bekommen, treten sie unter der Partei an jedoch nicht. Klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

    Fazit: Die Machtgeilheit und Deomkratieverachtung der Grünen wird immer größer. In den Ländern würde ja bereits mit dem unsäglichen Paritätsgesetz versurcht die Verfassung zu brechen, die letzte Generation zeigt was sie vom Grundgesetz hält in dem sie eine Ausstellung dessen beschmiert und zerstört (und es gibt fast keine Reaktion - von linksgrün sowieso nicht). Bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz noch einschreitet und die Demokratie rettet. Schlimm dass es soweit schon gekommen ist. Von Grün geht ganz klar eine massive Bedrohung - die größte Bedrohung für die Republik aus.

  • RE: DEMOKRATIE IN GEFAHR: Rot und Grün wollen Opposition mittels verfassungswidrigem Wahlrecht ausschalten

    SeppH (!), 16.03.2023 23:20, Reply to #1
    #2

    Das ist bedenkenswert, aber speziell das CSU-Problem ließe sich einfach dadurch lösen, dass die CDU eine bayerische Landesliste mit nur CSU-Kandidaten aufstellt. So etwas gab es früher bei anderen Parteien auch schon.

  • RE: DEMOKRATIE IN GEFAHR: Rot und Grün wollen Opposition mittels verfassungswidrigem Wahlrecht ausschalten

    Mirascael, 17.03.2023 01:28, Reply to #1
    #3

    Die schwachsinnige 5-%-Hürde. Das war in Weimar besser gelöst, z. B. 1 Sitz pro 60.000 Wähler.

    Ganz ehrlich? Man sollte die Bevölkerung über mögliche Vorschläge abstimmen lassen statt diejenigen an den Trögen.

  • RE: DEMOKRATIE IN GEFAHR: Rot und Grün wollen Opposition mittels verfassungswidrigem Wahlrecht ausschalten

    SeppH (!), 17.03.2023 17:06, Reply to #3
    #4

    Sinnvoll fänd ich es, die Sperrklausel abzuschaffen (oder auf 2-3 % zu verringern, wenn man Extreme heraushalten möchte) und die Anzahl der Wahlkreise mindestens zu halbieren. Das sorgt einerseits für demokratische Legitimität, andererseits wird das Parlament nicht zu groß.

  • Selber Schuld, CSU

    drui (MdPB), 17.03.2023 18:14, Reply to #4
    #5

    Über den demokratischen Gehalt einer Grundmandatsregelung kann man streiten, die wurde ja eingeführt, um vornehmlich bürgerlichen und konservativen Regionalparteien nach 1945 zu helfen, als Deutschland noch besonders föderal war. Jetzt ist nur noch die CSU ein Relikt der Monarchie.

    Die praktische Abschaffung der Direktmandate ist in der Tat undemokratisch und mmn verfassungswidrig. Wobei man halt auch sagen muss: Die Union hat es in 16 Jahren nicht geschafft (und wohl auch nicht gewollt), das Wahlrecht zu ändern und den Vorgaben des Verfassungsgerichts zu genügen. So wurde das zahlenmäßig größte Parlament der Welt geschaffen, vom  Steuerzahler finanziert. Blockiert hat stets: Die CSU. Gerade bezüglich einer Verringerung der Wahlkreise war sie nicht im Ansatz kompromissbereit und die EINZIGE Alternative dazu ist dann, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate gibt. So hat es jetzt die Ampel beschlossen. Bis wieder das Verfassungsgericht spricht.

    P.S. Meine Vorstellung einer Wahlrechtsänderung wäre: Verringerung der Wahlkreise bundesweit um 50 Mandate, keine Ausgleichsmandate, Abschaffung der Grunsmandatsregelung und dafür Absenkung der Wahlhürde auf 4%. Wenn Linke und CSU (oder die FDP) die dann verfehlen, können sie es nicht auf die Ampel schieben.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    SeppH (!), 17.03.2023 20:00, Reply to #5
    #6
    Wenn Linke und CSU (oder die FDP) die dann verfehlen, können sie es nicht auf die Ampel schieben.

    Sie sollten die Direktmandate, die sie erhalten, behalten dürfen. Mit der neuen Regel hätten parteilose Kandidaten eine Chance von 0, in den Bundestag zu kommen, da sie keine Liste einreichen. Das kann nicht verfassungsgemäß sein.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    Kritischer Analyst (!), 17.03.2023 21:02, Reply to #6
    #7
    Wenn Linke und CSU (oder die FDP) die dann verfehlen, können sie es nicht auf die Ampel schieben.

    Sie sollten die Direktmandate, die sie erhalten, behalten dürfen. Mit der neuen Regel hätten parteilose Kandidaten eine Chance von 0, in den Bundestag zu kommen, da sie keine Liste einreichen. Das kann nicht verfassungsgemäß sein.

    Eben nicht, Sepp. Parteilose Kandidaten würden sehr wohl einziehen wenn sie die meisten Stimmen bekämen. Das zeigt ja wie wahnsinnig die Regelung ist. Bin ich Mitlgied einer Partei ziehe ich nicht ein, falls nicht, dann schon, damit ist der Gleichheitsgrundsatz ja schon verletzt. Siehe hier die neue Regelung (2. beschreibt die Einzelbewerber):

    (1) Ein Wahlkreisbewerber einer Partei (§ 20 Absatz 2) ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er
    die Mehrheit der Wahlkreisstimmen auf sich vereinigt und sein Sitz von den auf seine Partei entfallenden
    Hauptstimmen gemäß Satz 4 gedeckt ist. In jedem Land werden die Bewerber einer Partei, die in den Wahl-
    kreisen die Mehrheit der Wahlkreisstimmen erhalten haben, nach fallendem Wahlkreisstimmenanteil gereiht.
    Der Wahlkreisstimmenanteil ergibt sich aus der Teilung der Zahl der Wahlkreisstimmen des Bewerbers
    durch die Gesamtzahl der gültigen Wahlkreisstimmen in diesem Wahlkreis. Die nach § 4 Absatz 3 für die
    Landesliste einer Partei ermittelten Sitze werden in der nach Satz 2 gebildeten Reihenfolge an die Wahl-
    kreisbewerber vergeben (Verfahren der Hauptstimmendeckung).
    (2) Ein Bewerber, der nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist, ist als Abgeordneter eines Wahlkreises
    dann gewählt, wenn er die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.

    Die CSU könnte die Problematik also umgehen indem sie "parteilose" Kandidaten aufstellt, die dürften dann aber nicht auf die Parteiliste gesetzt werden. Allein das zeigt ja schon was für eine Farce das ist.

    Was drui sagt ist mal wieder ein Widerspruch in sich. Es bleibt ja trotzdem verfassungswidrig egal ob die Hürde 3,4,5 % beträgt. Dei Direkmandate können auch bei einer niedrigeren Hürde wegfallen.

  • Weniger Demokratie wagen

    gruener (Luddit), 18.03.2023 03:17, Reply to #7
    #8

    ... ist offenbar das Gebot der Stunde.

    Deutschland reiht sich ein in eine Rieger anderer Staaten, in denen den 'Regierenden demokratische Grundprinzipien gelinde gesagt am Arsch vorbei gehen:

    Die französiche Regierung beschließt die umstrittene Rentenreform am Parlament vorbei - per Dekret. Aber keine Sorge: Macron ist ein ehrenwerter Mann. Er ist schließlich pro EU.

    Die US-Regierung bedrängt führende Soziale Medien, Corona-kritische Posts und Inhalte zu löschen. Das geschah nicht unter Trump, sondern unter Biden. aber keine Sorge: Joe Biden ist ein ehrenwerter Mann. Er ist ganz anders als Trump.

    Die regierenden US- DEMS verbreiten Lügen über republikanische Gewaltexzsesse im Capitol Anfang 2021.. Ich verweise in diesem Zusammenhang u.a. auf das Essay von Naomi Wolf "Dear Conservatives, I Apologize". Aber keine 'Sorge: Nancy Pelosi ist eine ehrenwerte Frau. Sie ist eine Trump-Hasserin und schließlich auch Miitglied der DEMlichsten Partei der Welt.

    Dei spanische Regierung verfolgt seit Jahren die Vertreter der katalanischen Unabhängikeitsbewegung und inhalftiert sie, weil diese es wagten, ein unerwünschtes Unabhängigkeitsreferendum abzuhalten. Aber keine Sorge: Die Regierenden in Spanien sind gänzlich ehrenwert und pro EU.

    Diese Liste kann beliebig fortgeführt werden...

    *********

    Zur Wahlrechtsänderung:

    Es ist eine Lex CSU und eine Lex Linke. ... Und danach ist die AfD dran. 'Wetten? Das...

    Von SPD und Grünen erwarte ich nicht mehr viel anderes. Zwei Verbotsparteien beschließen ein weiteres Verbot. So what? Aber die FDP' hat sich hiermit unweigerlich in die Liste der unwählbaren und undemokratischen Parteien eingereiht.

    Die Plattform wahlrecht.de führt an zentraler Stelle einen Satz des spanischen Philosphen Jose Ortega y Gasset an:

    »Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.«

    Die Berliner Ampel-Koalition hat sich am Freitag bewusst für das Unheil entschieden.

    Sie ist damit (zumindest für mich) untragbar geworden.

    Oder anders formuliert: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Wie in Art. 20, Abs. 4 GG dargelegt.

    Wieder einmal wird wohl des Bundesverfassungsgericht alles ausbügeln müssen. Alledings ohne irgendeine Konsequenz für die verantwortlichen Verursacher.

    *************

    Schlusssatz:

    Was hat die rot-grün-gelbe Koalition (spätestens seit Gestern) mit dem dicken Kind aus Nordkorea gemein?

    Das Demokratieverständnis.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    drui (MdPB), 18.03.2023 10:41, Reply to #7
    #9

    Was drui sagt ist mal wieder ein Widerspruch in sich. Es bleibt ja trotzdem verfassungswidrig egal ob die Hürde 3,4,5 % beträgt. Dei Direkmandate können auch bei einer niedrigeren Hürde wegfallen.

    Nein, ist es nicht. Ich sage, dass alle Direktmandate behalten werden, egal wie sie gewonnen werden, deswegen könnte trotzdem die Grundmandatsregelung wegfallen, welche die 5%-Hürde (oder 4%-Hürde in meinem Fall) umgeht und der Linken aktuell 4,9% der Sitze gibt statt der 3, die sie direkt gewonnen hat. Dann geht die Verkleinerung des BT aber nur, wenn man die Wahlkreise reduziert, va. in Bayern, wegen der CSU, weil die mit knapp über 30% im Freistatt 95% der Wahlkreise gewinnt.

    Das Verfassungsgericht wird genau hinschauen, auch weil hier der Eindruck entsteht, dass sich die Änderung gezielt gegen zwei Oppositionsparteien richtet. Sieht die SZ auch so:

    https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-ampelkoalition-wahl recht-1.5770748

    Wahlrecht.de zitiert praktisch seit seiner Existenz einen treffenden Satz des Soziologen Jose Ortega y Gasset:

    »Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.«

    Edit: Sorry, letztes Zitat hat der Grüne auch schon erwähnt und zumindest damit hat er Recht. Beim Schmarrn über die US-Dems natürlich nicht, da kommt die Gefahr für die Demokratie aus der exakt gegensätzlichen Richtung.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    SeppH (!), 18.03.2023 10:41, Reply to #7
    #10

    Was heißt das, es wird nach Erststimmen gereiht, aber die Zweitstimmen entscheiden darüber, wie viele Sitze es gibt?

    Und muss ein Einzelbewerber wirklich parteilos sein oder darf er nur nicht von einer Partei aufgestellt sein?

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