DEMOKRATIE IN GEFAHR: Rot und Grün wollen Opposition mittels verfassungswidrigem Wahlrecht ausschalten

Beiträge 11 - 20 von 39
  • RE: Selber Schuld, CSU

    drui (MdPB), 18.03.2023 11:01, Antwort auf #10
    #11

    Was heißt das, es wird nach Erststimmen gereiht, aber die Zweitstimmen entscheiden darüber, wie viele Sitze es gibt?

    Ja.

    Und muss ein Einzelbewerber wirklich parteilos sein oder darf er nur nicht von einer Partei aufgestellt sein?

    Meine Prognose: Irrelevant, weil das Verfassungsgericht die Direktmandate als wesentlichen Bestandteil des deutschen Wahlrechts und der föderalen Struktur Deutschlands definieren wird. Noch demokratischer wäre dabei aber, wenn es für das Direktmandat eine 50%-Mehrheit bzw. Stichwahlen bräuchte.

    Käme die Wahlrechtsänderung durch, dann würden die Direktmandate und damit die Erststimme der Bürger praktisch entwertet. Es würden nicht mehr direkt Personen in den Bundestag gewählt, wenn die Person die Mehrheit der Stimmen erringt, aber in der falschen Partei ist. Damit verkommt die Direktstimme zu einer Parteitagsstimme hinsichtlich der Rangfolge auf der Kandidatenliste.

    Es wirkt irgendwie so, als drückten sich alle Parteien um eine Verringerung der Wahlkreise, weil sie ums Verrecken nicht kapieren wollen, dass eine Verkleinerung des Bundestages nur so funktioniert (wenn man die CSU nicht verbietet). Und ja, die CSU könnte "das Problem" leicht lösen, indem sie zum Landesverband der CDU wird. Das hätte dann va. für die CDU unangenehme Folgen, weil dann dort 10-20 Listen-Abgeordnete aus dem Bundestag fallen zugunsten der CSU-Direktgewählten.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    SeppH (!), 18.03.2023 11:20, Antwort auf #11
    #12
    Damit verkommt die Direktstimme zu einer Parteitagsstimme hinsichtlich der Rangfolge auf der Kandidatenliste.

    Aber der regionale Charakter der Erststimme ist schon teilweise noch gewahrt. Wenn ein Wahlkreis unbedingt im Parlament vertreten sein will, muss der relative Anteil irgendeines Kandidaten von dort besonders groß sein.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    drui (MdPB), 18.03.2023 12:17, Antwort auf #12
    #13

    Aber der regionale Charakter der Erststimme ist schon teilweise noch gewahrt. Wenn ein Wahlkreis unbedingt im Parlament vertreten sein will, muss der relative Anteil irgendeines Kandidaten von dort besonders groß sein.

    Beispiel: Die CSU gewinnt alle 46 Direktmandate in Bayern (nicht ungewöhnlich, weil FW- und FDP-Wähler die Erststimme meist an die CSU geben, aktuell hält sie 45 und die Grünen eins) mit zwischen 35% und 70% der Stimmen. Da die CSU bundeweit aber nur auf 4.8% kommt, fliegen alle gewählten Abgeordneten raus, selbst wenn sie mit 99% gewonnen hätten. Dafür rücken die zweitplatzierten Kandidaten aus SPD und Grünen nach mit geschätzt 15 - 25% der Ersstimmen (etwas mehr in München-Süd). Ob diese Abgeordneten wirklich aus dem Wahlkreis kommen bzw. wie sie verwurzelt sind, ist unerheblich, mit 15-25% der Stimmen als abgeschlagene Zweite werden sie nicht als legitime demokratische Volksvertreter wahrgenommen. Und das sage ich als politischer Gegner der CSU. Die Direktstimmen wäre dann im gesamten zweitgrößten Bundesland entwertet, ausnahmslos alle bayerischen Wähler würden ausschließlich Parteien wählen, keine Personen. Das kann kein Demokrat wollen.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    SeppH (!), 18.03.2023 12:58, Antwort auf #13
    #14

    Ich habe es bisher so verstanden, dass die Zweitplatzierten nicht nachrücken. Das würde den Bundestag doch wieder aufblähen.

    Aber ja, es wird spannend, wie die CSU reagiert. Am Sichersten wäre es, wenn die CDU in Bayern CSUler aufstellen würde, allerdings müsste die CSU dafür über ihren Schatten springen.

  • Unfassbar: Haßelmann (GRÜNE) plant bereits weitere verfassungswidrige Wahlrechtsreform

    Kritischer Analyst (!), 18.03.2023 22:12, Antwort auf #14
    #15

    Es ist eine Lex CSU und eine Lex Linke. ... Und danach ist die AfD dran. 'Wetten? Das...

    Ist schon längst in Planung. Die AfD Abgeordneten möchte man rauskicken, indem man sie durch unqualifizierte (und möglicherweise gar nicht vorhandenen) Frauen ersetzt. Eine der unerträglichsten und wohl antidemokratischten Politikerinnen die es gibt, Britta Haßelmann (GRÜNE) hat bereits im Bundestag angekündigt:

    "Nach der Wahlrechtsreform ist vor der Parität, liebe Frauen. Das gehen wir als nächstes an.“

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Bereits in zwei Ländern, Brandenburg und Thüringen, haben die entsprechenden Landesverfassungsgerichte entsprechende Paritätsregelungen für klar verfassungswidrig erklärt. Das hält diese grünfaschistoide Person aber anscheindend nicht davon ab, diese klar verfassungswidrigen Bestimmungen auch für den Bund zu fordern. Es muss schon eine gehörige Portion Hass auf die Institutionen und das Grundgesetz der Republik bei dieser Frau, sowie extreme ideologische Verblendung vorhanden sein um derartige Forderungen zu stellen. Ich hoffe die FDP macht sich hier wenigstens nicht endgültig lächerlich. Antidemokratische Demokratiefeinde wie die Haßelmann haben im Bundestag nichts aber auch gar nichts verloren.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    Mirascael, 18.03.2023 23:01, Antwort auf #11
    #16
    Noch demokratischer wäre dabei aber, wenn es für das Direktmandat eine 50%-Mehrheit bzw. Stichwahlen bräuchte.

    Sehe ich ähnlich.

    Da in Deutschland ein angelsächsisches Wahlsystem verpönt ist, sollte die eine Hälfte der Abgeordneten über Wahlkreise kommen (mit entsprechenden Stichwahl), während die andere Hälfte über Listen kommt. Dabei sollten Parteien die Möglichkeit haben, bundesweite Listen aufzustellen. Auch der Länderschlüssel kann prinzipiell komplett fallen, so föderal wie beispielsweise die USA ist Deutschland nicht mal ansatzweise.

    Und noch besser wäre ein Art von Wahlrecht, bei der ich gezielt Personen unabhängig vom Ort ihrer Kandidatur wählen kann.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    Eckhart, 20.03.2023 09:33, Antwort auf #13
    #17

    .... Beispiel: Die CSU gewinnt alle 46 Direktmandate in Bayern (nicht ungewöhnlich, weil FW- und FDP-Wähler die Erststimme meist an die CSU geben, aktuell hält sie 45 und die Grünen eins) mit zwischen 35% und 70% der Stimmen. Da die CSU bundeweit aber nur auf 4.8% kommt, fliegen alle gewählten Abgeordneten raus, selbst wenn sie mit 99% gewonnen hätten. Dafür rücken die zweitplatzierten Kandidaten aus SPD und Grünen nach mit geschätzt 15 - 25% der Ersstimmen (etwas mehr in München-Süd) ....

    Um ein bischen näher bei den Fakten zu bleiben:

    Erststimmen
    Bay. BTW 2021WahlkreisBezeichnungPartei%Partei%Abstand
    1220München-West/MittePilsinger, Stephan NikolausCSU27Janecek, Dieter GeraldGRÜNE26,90,1
    2219München-SüdSchäfer, Jamila AnnaGRÜNE27,5Kuffer, Michael ThomasCSU26,80,7
    3217München-NordLoos, Bernhard SiegfriedCSU25,7Wagner, Doris ElseGRÜNE24,21,5
    4244Nürnberg-NordBrehm, SebastianCSU28,5Ganserer, Markus (Tessa)GRÜNE22,65,9
    5252Augsburg-StadtUllrich, Dr. Volker MichaelCSU28,1Roth, Claudia BenediktaGRÜNE20,67,5
    6243FürthWinkler, TobiasCSU33,5Träger, Carsten DietmarSPD249,5
    7229PassauScheuer, Andreas FranzCSU30,7Schätzl, JohannesSPD20,99,7
    8218München-OstStefinger, Dr. Wolfgang DieterCSU31,7Rashid, VaniessaGRÜNE21,99,7
    9245Nürnberg-SüdFrieser, MichaelCSU34,4Grämmer, Thomas RobertSPD24,210,2
    10238CoburgGeissler, Dr. Jonas Alexander TecumsehCSU36,5Brehm, RamonaSPD26,110,4
    11234SchwandorfEnglhardt-Kopf, MartinaCSU35,1Schieder, MarianneSPD22,812,3
    12256OberallgäuWittmann, MechthildeCSU29,7Holderied, Martin BasilSPD15,814

    https://bundestagswahl2021.bayern.de/direktmandate.html

    Das sind die 12 knappsten Wahlkreise.
    Es gabe noch 7 weitere CSU-Siege mit 35 bis 36% in weiteren Wahlkreisen.
    Es gab auch keine CSU-Wahlsieger mit 70%, sondern das höchste 1.Stimmenergebnis erreichte die CSU im Wahlkreis Kulmbach mit 47,8%.

    Von obiger Liste ist ein Grüner Sieg dabei, die anderen 11 sind diese Überhangmandate der CSU, die den Bundestag so aufgebläht haben, weil jeder Überhänger ca 10 bis 15 Ausgleichsmandate bei den anderen Parteien ausgelöst hat.

    Von den 11 ziemlich knapp unterlegenen in den Überhangwahlkreisen waren 6 SPDler*innen und 5 Grüne.
    7 von denen sind per Landesliste trotz Wahlkreisniederlage in den Bundestag eingezogen.

    Falls man in einem neuen Wahlrecht den jeweils 2. platzierten einziehen lassen würde, wäre 1. jeder Wahlkreis vertreten, und zwar von einer Kandidat*in, der/die im jeweilgen Wahlkreis ein für die jeweilige Partei hervorragendes Ergebnis hatte.Wenn man jetzt 30 mehr Listenplätze als Direktmandate hat, wäre es in Bayern nur um 5 überhänger gegangen, mithin eine Differenz von meist deutlich unter 10%.

    Meiner Meinung nach hätte man so verschiedene Probleme elegant gelöst: Jeder Wahlkreis hätte (mindestens) einen Vertreter in Berlin, allermeistens den Wahlkreissieger. Ein paar schwache Sieger wären aussortiert worden zugunsten von starken Verlierern.
    Der Bundestag hätte immer Sollgröße ohne Überhänger und Ausgleichsmandate. Selbst das aufblähen um 30 bei der Sollgröße wäre unnötig.

    Das einzige was gegenüber jetzt ungewöhnlich wäre und der zu zahlende Preis: Es hätte im Bundestag unter 20 Wahlkreise gegeben, die nicht an jeweilige 1. Stimmensieger*innen gegangen wären.

  • Landtagswahlrecht Bayern und "Selber Schuld, CSU"

    Eckhart, 20.03.2023 09:56, Antwort auf #17
    #18

    Was Bayern auf Bundesebene schlimm findet, und jede Einigung auf ein neues Wahlrecht in den letzten 10 Jahren blockiert hat, ist übrigens für Bayern bei Landtagswahlen das absolute total normal:



    Lokale Hochburgen Parteien? Sch...egal. Sollte es in Franken oder Schwaben, lokal ein paar Stimmenkönige gegeben, dann dürfen die selbstverständlich nach bayerischem Landtagswahlrecht nicht als Wahlkreissieger in den Landtag einziehen, wenn es auf Landesebene nicht zu 5% gereicht hat. Da rutscht automatisch die Zweitplatzierte Person nach.

  • Historisches zur Grundmandatsklausel

    Eckhart, 20.03.2023 10:00, Antwort auf #18
    #19

    Hier noch was interessantes historisches zur Einführung der Grundmandatsklausel.

    "Schon die Entstehung der Grundmandatsklausel im Jahr 1956 war ein wahlrechtliches Trauerspiel erster Güte. Es war die Zeit, in der die Unionsparteien der frühen Bundesrepublik langsam zum zentralen Faktor des bürgerlichen Lagers aufstiegen, dabei aber zunächst noch auf kleinere, mehr oder minder rechtsgerichtete Bündnispartner angewiesen waren, von denen im Bundestag nach 1961 nur die FDP überlebte. Besonders wichtig war dabei die vor allem in Niedersachsen starke Deutsche Partei (DP). Aus dieser Interessenlage der CDU/CSU in den 1950er Jahren heraus entstand die Klausel. Sie erlaubte es, einerseits über die Sperrklausel die Parteienvielfalt zu reduzieren, andererseits durch Absprachen über die Unterstützung von DP-Kandidaten durch die Union in einzelnen Wahlkreisen der Deutschen Partei mindestens drei Direktmandate zu sichern und damit einen verlässlichen Koalitionspartner ohne Rücksicht auf die Sperrklausel in den Bundestag zu hieven. Die Grundmandatsklausel ist ihrer Entstehung nach eine Vorschrift, die Manipulationen zur Umgehung der Sperrklausel Tür und Tor öffnen sollte und auch geöffnet hat. Der Staatsrechtler Hans Nawiasky nannte die Vorschrift damals völlig mit Recht eine „korrumpierende Bestimmung“."
    https://verfassungsblog.de/ein-nachruf-ohne-tranen/?fbclid=IwAR3mWMgs0bemroS1rID eTheGKk5vJGqYToXUTho4ZoOitzXdc4qKYtSdWdg

    Allerdings ist diese Unterstützung von politischen Wettbewerbern, manipulativ und mit Hang zur "korrumpierenden Bestimmung" seither total aus der Mode gekommen und alle Parteien in allen Wahlkreisen treten heutzutage auch komplett aussichtslos um Erststimmen an, ohne Wahlbündnisse zu bilden.

    Ich würde die Grundmandatsklausel jedenfalls nicht streichen, weil ich es bei aller politischen Gegnerschaft zur CSU , doch sehr seltsam fände, wenn man um 40 CSU Wahlkreissieger*innen wegen bundesweiten 4,X% aussortieren würde.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    drui (MdPB), 20.03.2023 15:43, Antwort auf #17
    #20

    Das einzige was gegenüber jetzt ungewöhnlich wäre und der zu zahlende Preis: Es hätte im Bundestag unter 20 Wahlkreise gegeben, die nicht an jeweilige 1. Stimmensieger*innen gegangen wären.

    Das ist doch Unsinn, 45 Erstplatzierte alleine in Bayern würden ihr Mandat verlieren und das würde an die 2. Stimmensieger gehen, drei weitere in Berlin und Sachsen. Genau das ist es, was mir demokratische Bauchschmerzen verursacht.

    Du hast Recht, die CSU hat knapper und mit weniger Stimmenanteil (70% waren vor 10-20 Jahren durchaus normal für die CSU) gewonnen, aber eben alle Wahlkreise bis auf München-Süd. Aber die Erststimme sollte nunmal in erster Linie eine Personenwahl sein und in zweiter Linie den Wahlkreis repräsentieren, wenn nun der oder die Zweite gewinnt, ist die Erststimme für den Gulli, dann kann man die auch einfach abschaffen und die Parteien sorgen für einen Regionalproporz auf den Listen. Wenn einem knappe Mehrheiten über 20% bei Direktmandaten nicht gefallen, sollte man für Stichwahlen plädieren.

    Das Gesetz zur bayerischen Landtagswahl ist kein guter Maßstab (kommunal sieht es anders aus). Du must mich von der undemokratischen Haltung der CSU nicht überzeugen, die ist mir seit langem bekannt. Landtagswahlen in Bayern sind seit spätestens 1958 reine CSU-Bestätigungswahlen und das liegt auch am Wahlrecht und dem Mißbrauch der Erststimmen für weitere CSU-Mandate, und wenn die CSU nun in einer Koalition regiert, ist es doch faktisch eine Scheinkoalition aus CSU und ihrem ländlich-populistischen Flügel. Auch das Bayerische Verfassungsgericht ist faktisch eine CSU-Institution.

    Laut Forsa kommen in Bayern aktuell Grüne + SPD zusammen auf 26%, Parteien des rechten Spektrums (CSU, FW, AfD) auf 61%, 70% der Mandate in Bayern gehen ans rechte Spektrum. Diese Wähler - so unangenehm sie uns sein möchten - wären bei Bundestagswahlen womöglich nur noch über die AfD vertreten, die AfD würde in Bayern massiv zulegen, wenn CSU und FW keine Chancen mehr zugetraut werden in den BT einziehen zu können. So züchtet man sich eine radikale, undemokratische Rechte.

    Ich nehme keine Rücksicht auf die Krokodilstränen der CSU, gebe aber zu bedenken, dass die nächste Mitte-Rechts-Regierung das Wahlrecht durch eine einfache Bundestagsabstimmung ebenso als politisches Instrument mißbrauchen kann wie aktuell die Ampel. So könnte man die Union auch in die Arme der AfD treiben, wenn die CSU ihre Existenz gefährdet sieht.

    Was würde es für eine demokratische Legitimation bedeuten, wenn bei der nächsten Wahl Linke und CSU beide mit 4,9% scheitern? Die CSU würde 45 Sitze verlieren (alles Direktmandate), die Linke 39 (davon 3 Direktmandate), das sind 11,4% der Mandate.  Ein gezielter Schlag gegen die kleinen aber regional stärkeren Parteien, während man den SSW-Abgeordneten aus Scheinheiligkeit behält. Auch als CSU-Gegner finde ich das mies, entweder man ist Demokrat oder man instrumentalisiert die Demokratie zu seinem politischen Vorteil, dann endet man irgendwann wie die republikanische Partei in den USA. Würde man die Wahlkreise bundesweit um 50 reduzieren und das Grundmandat abschaffen, dann würden bei der CSU prozentual nichts wegfallen und die Linken behält drei Abgeordnete genau da, wo wie Linke noch stark ist. Oder man führt eine 4%-Hürde ein, das wäre auch unverdächtig gegenüber einer parteipolitischen Instrumentalisierung des Wahrechts.

    Besser als ein Bundestagsbeschluss wäre eine parteipolitisch halbwegs unabhängige Demokratiekommission aus Experten, die ein neues Wahlrecht im Bund konzipiert und dem Wahlvolk zur Volksabstimmung vorlegt. Und dieses könnte alle 16 Jahre überprüft und notfalls mit der gleichen Vorgehensweise geändert werden. Dann wäre das "Gschmäckle" weg.

Beiträge 11 - 20 von 39

Kauf dir einen Markt!

» Mehr erfahren

30.573 Teilnehmer » Wer ist online

Erlesenes für das politische Ohr

Kommende Wahlen

In den nächsten Wochen und Monaten finden u.a. folgende Wahlen und Abstimmungen statt – zu allen Terminen werden (voraussichtlich) Märkte aufgesetzt:

Wahltermine 2023

(Hinweis: Links verweisen stets auf Wahlfieber.de - identischer Login)

1. Halbjahr

  • Deutschland
  • Abgeordnetenhauswahl Berlin
  • Bürgerschaftswahl Bremen
  • Kommunalwahl Schleswig-Holstein
  • -
  • Österreich / Schweiz
  • Landtagswahl Niederösterreich
  • Landtagswahl Kärnten
  • Landtagswahl Salzburg
  • Kantonswahl in Zürich
  • Kantonswahl in Luzern
  • .
  • Europa
  • Präsidentschaftswahl Tschechien
  • Parlamentswahl Griechenland
  • Parlamentswahl Finnland
  • Weltweit
  • Parlamentswahl in der Türkei

2. Halbjahr

  • Deutschland
  • Landtagswahl Bayern
  • Landtagswahl Hessen
  • -
  • Österreich / Schweiz
  • Nationalratswahl Schweiz
  • Europa
  • Parlamentswahl Luxemburg
  • Parlamentswahl Spanien
  • Parlamentswahl Polen
  • Landtagswahl Südtirol
  • Schottland - Unabhängigkeitsreferendum ?

  • Weltweit
  • Parlamentswahl Neuseeland

Sonstiges

  • ...

In Vorbereitung für 2024

    1. Halbjahr
    • Europawahl
    • GOP Presidential nominee 2024
    • Gemeinderatswahl Innsbruck, Salzburg
    • Fußball EM
    • weiteres folgt...
      2. Halbjahr
      • Präsidentschaftswahl USA
      • Landtagswahlen Brandenburg, Sachsen, Thüringen
      • Nationalratswahl Österreich
      • Landtagswahl Vorarlberg
      • weiteres folgt...

      Wie funktioniert das?

      So tragen Sie mit Ihrem Wissen zur Prognose bei - Mehr im Infocenter

      Fehler gefunden?
      Feedback?

      Fehlermeldungen und Feedback bitte per E-Mail an: help@wahlfieber.com