27.10.2019: Umfragen Landtagswahl Thüringen - Szenario: keine Mehrheit gegen AFD/Linke

Beiträge 41 - 50 von 96
  • RE: 27.10.2019: Umfragen Landtagswahl Thüringen - Szenario: keine Mehrheit gegen AFD/Linke

    DerKenner (!), 17.10.2019 21:54, Antwort auf #40
    #41

    Denke nicht, dass sich die AFD verschlechtert hat, die Response Rate ging wohl etwas zurück, im Sommer war die Partei übrigens nur bei 19-21%. FDP wird es nicht schaffen. Linke könnte durch den durch die Medien inszenierten Kampf um Platz 1, welchen es in Wahrheit nicht gibt, noch zulegen, da Grüne und SPD dorthin wandern werden. Rennen um Platz 2 weiterhin spannend mit CDU und AFD um die 24-26%. In Sachsen und Brandenburg war das 2019er-Ergebnis der Linkspartei viel schlechter als erwartet, da  eben viele "Unzufriedene" statt Linke die AFD wählten, darum könnte die Linke auch viel schlechter abschneiden als gedacht. Wird jedenfalls sehr spannend.

  • Der Inhalt des Posts ist - unverzüglich - zu ändern!

    gruener (Luddit), 18.10.2019 03:13, Antwort auf #37
    #42
    Womöglich ist dies in Thüringen nocht stärker ausgeprägt, da man sich hier für den Anführer des nationalsozialistischen Flügel der AfD entscheiden würde, wenn man AfD wählt. Ich denke die Institute berücksichtigen das.

    ich bitte um umgehende korrektur des o.a. - d.h. innerhalb von 24 std.

    die interne strömung "der flügel" mag - nach ansicht einiger oder sogar einer mehrheit - weit rechtsaußen stehen, der thüringische afd-vorsitzende ebenfalls. diese strömung innerhlab der afd jedoch mit der nsdap de facto gleichzusetzen, verbietet sich trotz allem.

    m.e. könnte diese äußerung ordnungspolitisch relevant sein.

    die aufforderung zur änderung gilt umso mehr, da hier eine äußerung von einem sich - offenbar bewusst - anonym registrierten user vorliegt, der sich zudem nicht an der bildung von prognosen beteiligt.

  • RE: Der Inhalt des Posts ist zu ändern!

    Eckhart, 18.10.2019 03:20, Antwort auf #42
    #43
    Womöglich ist dies in Thüringen nocht stärker ausgeprägt, da man sich hier für den Anführer des nationalsozialistischen Flügel der AfD entscheiden würde, wenn man AfD wählt. Ich denke die Institute berücksichtigen das.

    ich bitte um umgehende korrektur des o.a. - d.h. innerhalb von 24 std.

    die interne strömung "der flügel" mag - nach ansicht einiger oder sogar einer mehrheit - weit rechtsaußen stehen, der thüringische afd-vorsitzende ebenfalls.diese strömung jedoch mit der nsdap de facto gleichzusetzen, verbietet sich trotz allem.

    m.e. könnte diese äußerung zudem ordnungspolitisch relevant sein.

    die aufforderung zur änderung gilt umso mehr, da hier eine äußerung von einem sich - offenbar bewusst - anonym registrierten user vorliegt.

    Der Flügel unter Führung von Höcke steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Gerade weil Höcke in Reden immer wieder Formulierungen von NS-Größen übernimmt.
    Er hat sich auch schon mit Führer begrüßen lassen und ähnliches.

    https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-hoeckes-reden--goebbels-sound- 100.html
    I</a>ch nehme aber an, du würdest Höcke und seinen NS-NAchfolge-Flügel auch dann noch verteidigen, wenn er vom Verfassungsschutz bereits verboten wäre.

  • RE: Der Inhalt des Posts ist zu ändern!

    gruener (Luddit), 18.10.2019 03:24, Antwort auf #43
    #44

    ich nehme an, eckhart, du bist selbstredend bereit, eine entsprechende bürgschaft (zwecks übernahme aller kosten) abzugeben für den fall, dass diese äußerung wirklich ordnungspolitisch relevant sein sollte.

    ******

    Der Flügel unter Führung von Höcke steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Gerade weil Höcke in Reden immer wieder Formulierungen von NS-Größen übernimmt.
    Er hat sich auch schon mit Führer begrüßen lassen und ähnliches.

    https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-hoeckes-reden--goebbels-sound- 100.html
    I</a>ch nehme aber an, du würdest Höcke und seinen NS-NAchfolge-Flügel auch dann noch verteidigen, wenn er vom Verfassungsschutz bereits verboten wäre.

    auch ein größerer teil der partei die linke stand einmal unter beaobachtung des verfassungsschutzes, auch teilen der partei die grünen ist ähnliches widerfahren. muss mich das jetzt irgendwie schocken?

    I</a>ch nehme aber an, du würdest Höcke und seinen NS-NAchfolge-Flügel auch dann noch verteidigen, wenn er vom Verfassungsschutz bereits verboten wäre.

    du darfst grundsätzlich annehmen - im sinne von denken -, was dir persönlich beliebt oder grade aus irgendeinem grunde in den kram passt. bekanntlich sind die gedanken frei.

    daneben ist mir nicht bewusst, dass ich björn hücke an irgendeiner stelle verteidigt habe. aber vermutlich zählt, dass ich notfalls auch dessen recht auf meinungsäußerung, sofern er dieses im rahmen einer "erlaubten" poltischen partei kundtut, verteidigen würde, bereits als solidaritätskundgabe. da dir dieses mit sicherheit widerstrebt, verweise ich schon eimal vorab auf voltaire und andere, die sich diesbezüglich sehr eindeutig geäußert haben.

    alles weitere regelt im zweifel das bundesverfassungsgericht. solange dieses - und nicht etwa der verfassungsschutz - kein endgültiges urteil gesprochen hat, ist auch eine noch so unliebsame äußerung von björn höcke hinzunehmen. wer solche äußerungen partout nicht hinnehmen will, dem steht es frei, ein entsprechendes verfahren vor dem BVerfG anzustreben.

    ebenso steht es jedem frei, die positionen von höcke in verbindung mit der jüngsten deutschen vergangenheit zu bringen. bei einer de facto gleichsetzung bin ich mir - bei heutigem stand - jedoch mehr als unsicher.

    nichtsdestotrotz gilt auch hier die freie meinungsäußerung. jedoch mit mindestens einer einschränkung - denn wir bewegen uns im internet: es muss klar sein, welche reale person diese meinung äußert. bei dir ist dies der fall. daher steht es dir durchaus frei - im sinne von: du genießt daher mehr freiheiten als ein anonymer user -, andere personen in einem gewissen rahmen mehr oder weniger "wüst" zu "beschimpfen" etc. pp. im zweifel, wenn es hart auf hart kommt, rücken die betreiber halt deine daten raus... will sagen: konkret hier auf wahlfieber geht es nicht allein um die freie meinungsäußerung, sondern mitunter auch darum im vorwege abzuwägen, ob etwas ordnungspolitisch relevant sein könnte oder nicht. einige ultra-rechte haben vor jahren versucht selbiges auszuloten. ich habe mir damals erlaubt, diese zu sperren.

    offen bleibt: welchen gefallen tut man sich als linker, wenn man wiederholt rechte äußerungen mit der nsdap oder auch mit den verantwortlichen des dritten reiches gleichsetzt? im vorliegenden beispiel: macht man damit höcke wirklich zu einem zweiten hitler oder relativiert man dafurch nicht eher den massenmörder hitler?

  • RE: Der Inhalt des Posts ist zu ändern!

    Bergischer, 18.10.2019 05:16, Antwort auf #43
    #45
    Womöglich ist dies in Thüringen nocht stärker ausgeprägt, da man sich hier für den Anführer des nationalsozialistischen Flügel der AfD entscheiden würde, wenn man AfD wählt. Ich denke die Institute berücksichtigen das.

    die interne strömung "der flügel" mag - nach ansicht einiger oder sogar einer mehrheit - weit rechtsaußen stehen, der thüringische afd-vorsitzende ebenfalls.diese strömung jedoch mit der nsdap de facto gleichzusetzen, verbietet sich trotz allem.

    Ich denke nicht, dass die Formulierung "nationalsozialistischen Flügel der AfD" als Gleichsetzung der rechtsradikalen thüringischen AfD mit der NSDAP ordnungsrechtlich bewertet werden kann - gleichwohl ist sie definitiv falsch - wo "zeigt" sich denn "Sozialismus" in der "marktradikalen" Politik der "rechtsnationalen Truppe" um ihren "Führer" "Möchtegern-Hitler" Höcke?!

  • RE: Der Inhalt des Posts ist zu ändern!

    gruener (Luddit), 18.10.2019 05:25, Antwort auf #45
    #46
    ...gleichwohl ist sie definitiv falsch - wo "zeigt" sich den "Sozialismus" in der "marktradikalen" Politik der "rechtsnationalen Truppe" um ihren "Führer" "Möchtegern-Hitler" Höcke?!

    eine solche diskussion ist ebenso wenig sinnstiftend. sie würde vermutlich in einer grundsatzdebatte enden, an welcher stelle denn die nationalsozialisten (auch nur ansatzweise) sozialistisch gewesen sein könnten.

  • Verherrlichung des Nazi-Regimes ist in Deutschland strafbar!

    Bergischer, 18.10.2019 06:12, Antwort auf #44
    #47

    alles weitere regelt im zweifel das bundesverfassungsgericht. solange dieses - und nicht etwa der verfassungsschutz - kein endgültiges urteil gesprochen hat, ist auch eine noch so unliebsame äußerung von björn höcke hinzunehmen. wer solche äußerungen partout nicht hinnehmen will, dem steht es frei, ein entsprechendes verfahren vor dem BVerfG anzustreben.

    Die Aussage des - von mir hervorgehobenen - o.g. Halbsatz ist falsch. Auf Hinweis oder auch von sich heraus ("begründeter Verdacht")  kann / muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob (öffentliche) Äusserungen eine strafrechtliche Relevanz (Volksverhetzung, üble Nachrede, Anstiftung zur Straftat usw.) haben.

    Die Verherrlichung des Nazi-Regimes ist in Deutschland strafbar und der Volksverhetzungsparagraf (u.a. Aufstachelung zum Rassenhass, Leugnung / Verharmlosung des Holocaust) ist mit dem Schutz der Meinungsfreiheit durchaus vereinbar – obwohl er sich gezielt gegen bestimmte Auffassungen richtet.

    soviel zu: "die Gedanken sind frei", Voltaire, AfD und "...dass wird man ja wohl noch sagen dürfen..." ...-  dem "Nazikult huldigen" eben nicht!

    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2009-11/nazi-rechtsprechung

  • RE: Verherrlichung des Nazi-Regimes ist in Deutschland strafbar!

    indirirdando, 18.10.2019 08:03, Antwort auf #47
    #48

    Ich werde das garantiert nicht zurücknehmen. Soweit ich weiß herrscht in Deutschland Meinungsfreiheit. Im übrigen habe ich keinen NSDAP-Vergleich gezogen, den ich aber nachvollziehen könnte, würde ihn jemand tätigen. Den Nationalsozialismus gibt und gab es übrigens aber auch ohne NSDAP.

    In den Foren-AGBs steht zudem nichts davon, dass ich den Flügel nicht nationalsozialitisch nennen darf, insofern ist dies eine Meinungsäußerung, die absolut gerechtfertigt und erlaubt ist. Genauso steht in den AGBs auch nichts davon, dass man hier traden muss, um Schreiben zu dürfen.

    Ich weise diese kruden Aussagen von "gruener" also zurück.

    Also nochmal: Es wird bei einigen AfD-Wählern eine noch stärkere Zurückhaltung geben in Thüringen es zuzugeben bei Wahlumfragen, .... XXXXXXX - s.u. .... Ich sehe die AfD daher auch eher bei 22-25% und nicht bei 20.

    ****************

    Anmerkung des Wahlfieber Teams:

    Die mit "XXXXX" dargestellte Passage des Posts wurde entfernt.

  • RE: Verherrlichung des Nazi-Regimes ist in Deutschland strafbar!

    FreundvonLI, 18.10.2019 10:37, Antwort auf #48
    #49

    Ich sehe ebenfalls eine Verharmlosung der Shoa durch diesbezügliche Verwendung des Begriffes Nationalsozialismus. Man könnte dem Nutzer aber eventuell eine Brücke bauen und ihm anbieten, dass er den Flügel "in Teilen einen nationalen Sozialismus propagierend" nennen darf. Sehr passend wäre der Begriff "sozialpatriotisch".

  • RE: Verherrlichung des Nazi-Regimes ist in Deutschland strafbar!

    Eckhart, 18.10.2019 11:00, Antwort auf #49
    #50

    sozialpatriotisch, hahaha

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