Ausschüttung des Marktes "Bundespräsidentenwahl Österreich 2016"

Beiträge 71 - 80 von 132
  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    dseppi, 17.06.2016 03:38, Antwort auf #70
    #71

    Ja, wird sehr interessant was die Fler nächste Woche bezeugen. Ich wäre schwer dafür sie unter Eid zu nehmen, da sie dann nicht nur wegen Falschaussage (§ 288 Abs. 1 StGB, Strafrahmen bis zu drei Jahre), sondern wegen Meineids (Abs. 2, Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre) belangt werden können. Dann werden die hoffentlich die Wahrheit sagen, denn sonst setzt es eine Haftstrafe.

    (Alternativ machen sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, was dann auch Bände sprechen dürfte.)

    Edit @Lenin: Wegen Meineids kann man nur bestraft werden, wenn man vor Gericht unter Eid falsch aussagt.

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    W.I.Uljanow, 17.06.2016 04:03, Antwort auf #71
    #72

    Edit @Lenin: Wegen Meineids kann man nur bestraft werden, wenn man vor Gericht unter Eid falsch aussagt.

    OK, ja.

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    Wolli, 17.06.2016 09:49, Antwort auf #71
    #73

    (Alternativ machen sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, was dann auch Bände sprechen dürfte.)

    Das können sie rein rechtlich, und für die Einzelperson hätte es vielleicht auch eine gewisse Logik. Aber sie würden sich komplett lächerlich machen. Ein Verfahren, wo sich der Kläger auf sein Recht zur Aussageverweigerung beruft, wäre normalerweise sehr schnell beendet.

    Böhmdorfer hat allerdings von Anfang an gesagt, daß die Zeugen bereit sind, auch vor Gericht auszusagen. Das dürfte also im Vorfeld abgeklärt worden sein. Bei 90 Zeugen (ich nehme an, nicht alle davon sind von der FPÖ) wird es sicher den einen oder anderen geben, der letztlich lieber nichts sagt, aber Massenbewegung sollte das keine werden. Alle Zeugen stehen unter einem ziemlichen gesellschaftlichen Druck, ihre Aussage zu machen.

    Für die Urkundenfälschung droht ihnen mE nicht viel, da gibt es einiges an mildernden Umständen; auch, daß sie sich besonnen haben und ihren Fehler von sich aus öffentlich gemacht haben, zählt dazu. Wenn da mehr als eine bedingte Geldstrafe herauskäme, täte es mich wundern.

  • Wählen wählen wählen - und nicht mehr an die Politiker denken!

    drui (MdPB), 17.06.2016 17:31, Antwort auf #69
    #74

    Meiner Meinung nach sollte die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch den 1. Wahlgang untersuchen. Vermutlich ist es damals nicht anders abgelaufen.

    Ich denke, alle österreichischen Wahlen seit 1949 sollten wiederholt werden, denn bei allen werden sich Fehler finden lassen. Seltsamerweise gibt es aber nur Beschwerden, wenn es knapp war oder eine bestimmte Partei beleidigt ist. Der FPÖ ist der "türkische Weg" nahe zu legen: Erst ein Bürgerkrieg, Terroranschläge provozieren, Medien und Justiz gleichschalten und dann bis zur absoluten Mehrheit noch mal wählen lassen.

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    dseppi, 17.06.2016 20:40, Antwort auf #73
    #75

    Welche mildernden Umstände außer evtl. Geständnis und Unbescholtenheit siehst Du hier?

    Das ganze unter der Annahme, daß die Vorwürfe überhaupt stimmen. Ich hoffe weiterhin, daß die Zeugen wegen der Widersprüchlichkeit vereidigt werden, ich bezweifle es aber.

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    asterix (metasystix), 18.06.2016 01:01, Antwort auf #70
    #76

    entweder - oder.

    Es besteht die Gefahr des Weder-noch. So nach dem Motto: wir können beides nicht beweisen, also gehen sie straffrei aus. Wäre wieder einmal eine typisch österreichische Lösung.

  • RE: Wählen wählen wählen - und nicht mehr an die Politiker denken!

    asterix (metasystix), 18.06.2016 01:23, Antwort auf #74
    #77

    Ich denke, alle österreichischen Wahlen seit 1949 sollten wiederholt werden,

    Ich glaube, du hast da was falsch verstanden. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft entscheidet nicht über Wahlwiederholungen, sondern über stafbare Verfehlungen. Sollten die Vorwürfe der FPÖ stimmen, was sich erst herausstellen muss, so wäre das ein handfester Skandal, und die Verantwortlichen sind zu bestrafen. Wahlleiter, die alleine auszählen und Beisitzer, die nicht einmal die größten Fehler beanstanden und falsch unterschreiben, sind untragbar und haben bei weiteren Wahlen nichts mehr zu suchen. Da ist es schon sinnvoll zu kontrollieren, was im 1. Wahlgang passiert ist. Wehret den Anfängen! Wären die Fehler früher aufgezeigt worden, hätten wir uns das ganze Theater jetzt ersparen können.

    Seltsamerweise gibt es aber nur Beschwerden, wenn es knapp war

    Da ist gar nichts seltsam. Anfechten hat ja nur dann eine Chance auf Erfolg, wenn es knapp war. Deshalb darf man da auch keine Schlampigkeiten einreißen lassen, sonst haben wir in Zukunft bei jeder knappen Wahl ein Riesenproblem. Mich würde es nicht wundern, wenn sich die FPÖ nach dem 1. Wahlgang gedacht hätte: Gut, dass da Fehler passiert sind. Nur jetzt nichts beanstanden, damit die gleichen Fehler nochmals passieren und wir beim nächsten Mal bei Bedaf die Wahl anfechten können.

    Denn eines ist klar: Wäre es der FPÖ je um Demokratie gegangen, hätten sie die Fehler schon beim 1. Wahlgang aufzeigen müssen. Dazu muss man wirkleich keine Wahl anfechten, da reicht eine Strafanzeige gegen die Schuldigen in der Wahlbehörde. Eigentlich braucht man nicht einmal das zu tun, ein nicht Unterschreiben der Protokolle bzw. ein Vermerk auf den Protokollen hätte schon viel gebracht.

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    Wolli, 18.06.2016 09:53, Antwort auf #75
    #78

    Welche mildernden Umstände außer evtl. Geständnis und Unbescholtenheit siehst Du hier?

    Das ganze unter der Annahme, daß die Vorwürfe überhaupt stimmen. Ich hoffe weiterhin, daß die Zeugen wegen der Widersprüchlichkeit vereidigt werden, ich bezweifle es aber.

    Ich sehe als mildernde Umstände, daß sie sowas wie Kronzeugen sind, die von sich aus auf den Fehler aufmerksam gemacht haben und vorerst nur durch ihre eigene Aussage belastet werden. Außerden gibt es Gerüchte, daß es vielfach üblich ist, daß die Wahlleiter die Unterschriften schon im Voraus einholen. Auch machen manche Beisitzer geltend, daß man ihnen gar nicht das Protokoll, sondern nur die letzte Seite vorgelegt hätte ("Anwesenheitsliste") ... und dann muß der, der das falsche Protokoll erstellt hat, deutlich strenger bestraft werden, als der Beisitzer, der kein Experte ist. Wenn man nicht die Wahlleiter mit Gefängnis strafen will, kann man den Beisitzern auch nur eine Geldstrafe anhängen.

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    rob, 20.06.2016 15:58, Antwort auf #78
    #79
  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    dseppi, 20.06.2016 17:26, Antwort auf #79
    #80
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